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BGH, 05.04.1963 - 4 StR 87/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Umfang des Verbots der Schlechterstellung - Ablehnung eines Antrags auf Untersuchung der Zurechnungsfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1963, 1260
- MDR 1963, 696
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.12.1954 - 5 StR 416/54
Auszug aus BGH, 05.04.1963 - 4 StR 87/63
Es entspricht auch der rechtlichen Betrachtungsweise und den Rechtsgrundsätzen, auf denen die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs BGHSt 4, 345; 7, 86 [BGH 14.12.1954 - 5 StR 416/54]; 12, 74 [BGH 01.07.1958 - 1 StR 326/56]und 14, 5 beruhen. - BGH, 22.09.1953 - 1 StR 726/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.04.1963 - 4 StR 87/63
Es entspricht auch der rechtlichen Betrachtungsweise und den Rechtsgrundsätzen, auf denen die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs BGHSt 4, 345; 7, 86 [BGH 14.12.1954 - 5 StR 416/54]; 12, 74 [BGH 01.07.1958 - 1 StR 326/56]und 14, 5 beruhen. - RG, 02.03.1928 - I 139/28
1. Zum Begriff der straflosen Nachtat. 2. Wie ist zu verfahren, wenn das untere …
Auszug aus BGH, 05.04.1963 - 4 StR 87/63
So hat bereits das Reichsgericht entschieden (RGSt 62, 61, 63; 67, 242; RG JE 1931, 2502 Nr. 28). - BGH, 01.07.1958 - 1 StR 326/56
Auszug aus BGH, 05.04.1963 - 4 StR 87/63
Es entspricht auch der rechtlichen Betrachtungsweise und den Rechtsgrundsätzen, auf denen die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs BGHSt 4, 345; 7, 86 [BGH 14.12.1954 - 5 StR 416/54]; 12, 74 [BGH 01.07.1958 - 1 StR 326/56]und 14, 5 beruhen. - BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56
Auszug aus BGH, 05.04.1963 - 4 StR 87/63
Sind in beiden Verfahren dieselben Sachverhalte abgeurteilt (dazu BGHSt 9, 324), so wird das Verbot der Schlechterstellung nicht verletzt, wenn die jetzt verhängte Strafe die frühere oder früheren nicht überschreitet.
- BGH, 12.01.1978 - 4 StR 591/77
Vorliegen von Verhandlungsfähigkeit bei schweren körperlichen oder seelischen …
Das Verbot der Schlechterstellung ist auch nicht dadurch verletzt, daß das neue Urteil dieselbe Gesamtstrafe ausspricht, die das erste Urteil verhängt hatte (BGH NJW 1963, 1260).